Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der LokalWatt AG und Dacheigentümern, Abnehmern sowie Partnern im Zusammenhang mit der Planung, Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen und der lokalen Verteilung von Solarstrom in der Schweiz.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der LokalWatt AG (nachfolgend «LokalWatt»). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2. Leistungen
LokalWatt finanziert, plant, baut und betreibt Photovoltaikanlagen auf geeigneten Gewerbedächern (in der Regel ab ca. 500 m²) auf eigene Kosten. Der erzeugte Strom wird innerhalb der Liegenschaft sowie – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – innerhalb der Gemeinde verteilt.
Die Verteilung erfolgt je nach Standort und Netzgebiet über eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV), einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) gemäss dem geltenden schweizerischen Energie- und Stromversorgungsrecht.
3. Vertragslaufzeit und Eigentumsübergang
Verträge über die Dachnutzung werden in der Regel für eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geht die Anlage – sofern vertraglich vorgesehen – kostenlos in das Eigentum des Dacheigentümers über.
4. Vergütung und Preise
Der Dacheigentümer erhält für die Bereitstellung der Dachfläche eine vertraglich vereinbarte, jährliche Entschädigung. Abnehmer beziehen lokalen Solarstrom zu einem Tarif, der in der Regel unter dem üblichen Netzstromtarif liegt. Preise und Tarife richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen sowie den regulatorischen Vorgaben.
5. Pflichten des Dacheigentümers
Der Dacheigentümer gewährt LokalWatt für Bau, Betrieb und Wartung angemessenen Zugang zum Dach und zu den notwendigen Anschlussräumen. Er unterlässt Handlungen, welche die Anlage oder deren Betrieb beeinträchtigen, und informiert LokalWatt über geplante bauliche Veränderungen an der Liegenschaft.
6. Subventionen und Bewilligungen
LokalWatt übernimmt die Beantragung der erforderlichen Bewilligungen sowie die Abwicklung von Fördermitteln (z. B. über Pronovo oder kantonale Programme). Ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe von Fördermitteln besteht nicht; massgebend sind die jeweiligen behördlichen Entscheide.
7. Haftung und Versicherung
LokalWatt versichert die Anlage während der Vertragslaufzeit angemessen und trägt Wartung, Monitoring und Reparaturen. Die Haftung von LokalWatt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von LokalWatt sowie dem revidierten schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG).
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, insbesondere das Energiegesetz (EnG), das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die im Rahmen des Mantelerlasses per 2026 in Kraft getretenen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der LokalWatt AG.
10. Änderungen
LokalWatt behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die im Zeitpunkt der Leistung gültige Fassung.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Vorlage zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie diese Inhalte vor einer verbindlichen Verwendung durch eine Fachperson prüfen und an Ihre konkrete Situation anpassen.
